AGB der SCHAEFER AG - ehrliche Leistung, zufriedene Kunden
§ 1 Allgemeines (1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma SCHAEFER AG mit Sitz in L-9991 WEISWAMPACH, (nachfolgend SCHAEFER genannt) und seinen gewerblichen Kunden in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Unser Katalogangebot ist freibleibend und unverbindlich. Artikeländerungen in Farbe und Design behalten wir uns ausdrücklich vor. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Wirksamkeit, es sei denn, dass deren Geltung zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Zulassung Dieser Katalog richtet sich ausschließlich an Unternehmer, und juristische Personen des öffentlichen Rechtes, die Waren in ihrer selbständigen, beruflichen, gewerblichen und der dienstlichen Tätigkeit verwenden. Ein Nachweis dieser Eigenschaften ist uns auf Verlangen zu erbringen. Mit der Bestellung versichert der Besteller, dass die bestellten Artikel ausschließlich zu den vorgezeichneten Zwecken verwendet werden.
§ 3 Abschluss von Verträgen Der Kaufvertrag kommt zustande durch die Bestätigung der Bestellung per E-Mail bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung. Auf mögliche Fehler in den Angaben des Kataloges auf unserer Internetseite werden wir den Kunden gegebenenfalls gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.
§ 4 Zahlung und Preise / Eigentumsvorbehalt / Aufrechnung (1) Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) SCHAEFER liefert ausschließlich gegen Vorkasse oder nach Vereinbarung bei Abholung in unserer Geschäftsstelle. SCHAEFER behält es sich vor, eine Lieferung an Erstkunden und Kunden, die ihren Sitz nicht in Luxemburg haben, nur gegen Vorkasse vorzunehmen. (3) SCHAEFER behält sich die Möglichkeit vor, Kunden auch gegen Rechnung zu beliefern. In diesem Fall ist der Kaufpreis 10 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern die Zahlung nicht fristgerecht bei SCHAEFER eingeht, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. (4) Bei Zahlung gegen Nachnahme ist SCHAEFER berechtigt, die Nachnahmegebühren gesondert in Rechnung zu stellen. (6) Solange sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug befindet, ist SCHAEFER gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 18. April 2004 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. (7) Alle Waren bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von SCHAEFER. (8) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von SCHAEFER nur berechtigt, soweit die aufzurechnende Forderung von SCHAEFER anerkannt oder das Bestehen der Forderung rechtskräftig festgestellt wurde.
§ 5 Lieferung (1) Dem Besteller ist bekannt, dass wir nicht Hersteller der von uns angebotenen Waren sind. Daher sind angegebene Lieferfristen stets unverbindlich außer gegebenenfalls für Waren, die sich im Lager befinden und für die wir dem Besteller ausnahmsweise und schriftlich einen Liefertermin verbindlich zugesagt haben. (2) Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten. (3) Unsere Lieferpreise gelten ab Weiswampach. (2) SCHAEFER wird die bestellte Ware an die von dem Kunden angegebene Adresse liefern, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine abweichende Lieferadresse angibt. (3) SCHAEFER ist zu Teillieferungen berechtigt insofern sich keine Nachteile für den Gebrauch daraus ergeben. (4) Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart worden. (5) SCHAEFER ist berechtigt, vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware noch nicht geliefert ist und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist trotz Abschluss eines Einkaufsvertrags mangels Selbstbelieferung auch nicht beschafft werden kann. SCHAEFER informiert den Kunden unverzüglich über die ausgebliebene Selbstbelieferung und erstattet im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurück. (6) Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
§6 Gefahrenübergang (1) Alle Risiken und Gefahren der Versendung gehen auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist, selbst wenn wir die Versandkosten tragen. (2) Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 48 Stunden durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen um ihre Gültigkeit zu bewahren. (3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. (4) Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist.
§ 7 Gewährleistung (1) Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen Gewährleistungsrechte des Kunden voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit Ablieferung der Ware. (2) Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird SCHAEFER die Ware, nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist SCHAEFER stets die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. (3) Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist SCHAEFER hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über unangemessene Fristen hinaus aus Gründen, die SCHAEFER zu vertreten hat, ist der Besteller berechtigt, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. (4) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. (5) Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch und mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind
§ 8 Verzug Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, die vereinbarte Lieferung abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. In letzterem Fall sind wir berechtigt, 25% des vereinbarten Kaufpreises als Schadensersatz zu verlangen, ohne dass es eines konkreten Schadensnachweises bedarf. Dem Käufer steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen ist.
§ 9 Haftung Mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 10 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte (1) SCHAEFER veröffentlicht auf seinen Internetseiten hochwertige Produktfotografien. Diese Fotografien genießen urheberrechtlichen Schutz. An den Produktfotografien hat SCHAEFER ein ausschließliches Nutzungsrecht. SCHAEFER gestattet seinen Kunden die Veröffentlichung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung solcher Fotografien, die Produkte zeigen, die der Kunde bei SCHAEFER erworben hat. Dieses Recht kann der Kunde nicht auf Dritte übertragen. Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde die betreffenden Waren verkauft hat. (2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Fotografien von SCHAEFER zur bearbeiten oder in sonstiger Weise zu verändern. Der Kunde darf insbesondere Hinweise auf den Urheber oder SCHAEFER nicht entfernen oder verändern.
§ 11 Datenschutz SCHAEFER speichert und verarbeitet, soweit für die Abwicklung der Bestellung erforderlich, persönliche Daten des Kunden und gibt diese Daten im erforderlichen Umfang (z.B. Bank/ Post/ Transportunternehmen) an Dritte weiter. Darüber hinaus werden gespeicherte Daten von SCHAEFER vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sicherheitshinweis: Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.
§ 12 Salvatorische Klausel (1) Nebenabreden oder Änderungen der vorliegenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. (2) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Zwischen den Parteien findet das luxemburgische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen SCHAEFER und seinen Kunden ist Diekirch, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist.
Weiswampach, März 2009
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